Ein neuer Schlag für das Image der Stadt Osnabrück- Richter beenden Prozess um Schändung der Domplatte ohne Urteil
Gericht sieht Mängel in der Anklageschrift und entlässt Angeklagten aus der Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Juni 2022 auf der Domplatte randaliert und uriniert zu haben.
Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, musste das Landgericht Osnabrück den Prozess gegen einen 25-Jährigen abbrechen, der sich wegen der Schändung der Domplatte verantworten musste. Grund für die überraschende Entscheidung waren Mängel in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im Juni 2022 auf der Domplatte randaliert und uriniert zu haben.
Nach Angaben der Zeitung habe das Gericht festgestellt, dass die Anklageschrift nicht ausreichend konkretisiert sei. So habe die Staatsanwaltschaft nicht genau angegeben, welche konkreten Handlungen der Angeklagte begangen haben soll. Außerdem habe sie nicht dargelegt, warum die Handlungen des Angeklagten eine Straftat darstellen sollten.
Das Gericht habe die Staatsanwaltschaft daher aufgefordert, die Anklageschrift zu überarbeiten. Bis dahin werde das Verfahren ausgesetzt. Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Fall hatte für großes Aufsehen in Osnabrück gesorgt. Die Domplatte ist ein zentraler Platz in der Innenstadt und ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen. Die Schändung des Platzes hatte viele Osnabrücker verärgert und besorgt.
Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des Gerichts reagiert. Sollte sie die Anklageschrift überarbeiten, könnte der Prozess gegen den Angeklagten fortgesetzt werden.
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